AGB’s
Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Verkauf von Kraftfahrzeugen,
Land-, Bau- und Arbeitsmaschinen sowie deren Anbaugeräte
Nachstehende Geschäftsbedingungen gelten für die Angebote und Verkäufe vom Verkäufer VEMAC GmbH, an den Käufer:
I. Vertragsabschluss/Übertragung von Rechten und Pflichten des Käufers
II. Preise
III. Zahlung
IV. Lieferung und Lieferverzug
V. Abnahme
VI. Eigentumsvorbehalt
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VII. Sachmangel
a) Ansprüche auf Mängelbeseitigung kann der Käufer beim Verkäufer oder bei anderen vom Hersteller/Importeur für die Betreuung des Kaufgegenstandes anerkannten Betrieben geltend machen; letzteren Fall hat der Käufer den Verkäufer hiervon unverzüglich zu unterrichten, wenn die erste Nachbesserung erfolglos war. Bei mündlichen Anzeigen von Ansprüchen ist dem Käufer eine schriftliche Bestätigung über den Eingang der Anzeige auszuhändigen. b) Wird der Kaufgegenstand wegen eines Sachmangels betriebsunfähig, hat sich der Käufer an den dem Ort des betriebsunfähigen Kaufgegenstandes nächstgelegenen, vom Hersteller/Importeur für die Betreuung des Kaufgegenstandes anerkannten dienstbereiten Betrieb zu wenden. c) Ersetzte Teile werden Eigentum des Verkäufers. d) Für die zur Mängelbeseitigung eingebauten Teile kann der Käufer bis zum Ablauf der Verjährungsfrist des Kaufgegenstandes Sachmängelansprüche aufgrund des Kaufvertrages geltend machen.
VIII. Haftung
IX. Gerichtsstand
(Stand 01.01.2017)
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